Jugendgerichtshilfe

Jugendgerichtshilfe für die Stadtteile Böfingen, Eselsberg, Wiblingen und die Vororte Lehr, Mähringen und Jungingen
Raiffeisenstraße 21
89079 Ulm
Fr. K. Heichele
Tel.: 0731-161-5422
FAX.: 0731-161-1684

Die Jugendgerichtshilfe erhält Mitteilung über polizeiliche Anzeigen und Anklagen gegen Kinder (strafunmündig bis 14 Jahre), Jugendliche (14-18 Jahre) und Heranwachsende (18-21 Jahre). Sie nimmt Kontakt zu den Betroffenen auf und begleitet sie durch das Strafverfahren. Gegebenenfalls erklärt sie das Verfahren und berät die Jugendlichen. Sie erfragt bei den Betroffenen Angaben zu Biographie und zur Straftat und leitet diese an die Staatsanwaltschaft und das Gericht weiter. Bei der Gerichtsverhandlung berichtet sie über ihre Erkenntnisse, gibt eine Prognose über die zukünftige Entwicklung ab und regt an, wie auf eine Straftat aus erzieherischer Sicht zu reagieren ist.


Stichwörter: Straftat, Straffälligkeit, Strafunmündige

Zuletzt bearbeitet von Jürgen Hayer am 01.04.2010.


Druckversion   Hilfe   Kontakt   Impressum
Anmeldung Anmeldung
Zufälliges Angebot
Schloßparkklinik Berlin